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Beatstreet Regular | beatstreet.ttf

  • Font family: Beatstreet
  • Font subfamily identification: Regular
  • Unique identifier: task: Beatstreet: 2006
  • Full font name: Beatstreet
  • Version: 001. 000
  • Postscript font name: Beatstreet
  • Trademark notice: Beatstreet is a trademark of Danny Bernecker.
  • Manufacturer name: Danny Bernecker
  • Designer: Danny Bernecker
  • Description: Copyright c 2006. All Rights Reserved.
  • License: Pr©ambel Dieser Nutzungsvertrag f¼r Schriften-Software wird zu einem rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und Danny Bernecker, sobald der Lizenznehmer den Lizenzbedingungen bei elektronischer Lieferung zustimmt, oder die Schriften-Software auf einem Speichermedium erwirbt und die Verpackung, welche die Schriften enth©lt, ¹ffnet. Lehnt der Lizenznehmer eine vertragliche Bindung durch diesen Nutzungsvertrag ab, so kann er weder auf die Schriften-Software zugreifen, noch kann er sie benutzen oder herunterladen. Der Lizenznehmer sollte den kompletten Nutzungsvertrag sorgf©ltig durchlesen, bevor er den aufgef¼hrten Bedingungen zustimmt. Artikel 1 Nutzungsrechte 1 . 1 Die vertragsgegenst©ndliche Schriften-Software ist geistiges Eigentum von Danny Bernecker undoder deren Lizenzgeber. Der Begriff Schriften-Software schlie§t jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, ver©nderte Versionen und Arbeitskopien der Schriften-Software, an denen dem Lizenznehmer, d. h. einer nat¼rlichen Person und juristischen Person bzw. innerhalb der juristischen Person einer Tochtergesellschaft mit Mehrheitsanteil, hiernach ein Nutzungsrecht einger©umt wird, ein. Die Schriften-Software bleibt auch k¼nftig Eigentum von Danny Bernecker. 1. 2 Mit vollst©ndiger Bezahlung des vereinbarten Nutzungsentgelts gew©hrt Danny Bernecker dem Lizenznehmer ein nicht ausschlie§liches, nicht ¼bertragbares Recht, die Schriften-Software - soweit sie ab Auslieferung bzw. entsprechend der von dem Lizenznehmer geleisteten Zahlung freigeschaltet ist, auf bis zu f¼nf Computern gleichzeitig an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen oder zu speichern. Falls Erweiterungen der vorgenannten Beschr©nkung erforderlich werden, muss der Lizenznehmer eine Lizenzerweiterung erwerben. siehe Anhang 2 Der Lizenznehmer darf die Schriften-Software ausschlie§lich auf einem einzigen Server installieren und sie an einem einzigen lokalen Netzwerk "LAN - local area network " benutzen, sofern die Benutzung der Schriften-Software auf die Arbeitspl©tze und Drucker, welche zu der Lizenz geh¹ren, beschr©nkt ist. Das folgende Beispiel soll verdeutlichen, wie die genaue Anzahl der Arbeitspl©tze, f¼r die eine Lizenz ben¹tigt wird, bestimmt wird: Wenn 100 Arbeitspl©tze an einen Server angeschlossen sind und dabei nicht mehr als 15 Arbeitspl©tze die Schriften-Software gleichzeitig benutzen, die Schriften-Software jedoch an 25 verschiedenen Arbeitspl©tzen zu unterschiedlichen Zeitpunkten genutzt wird, so muss eine Firmenlizenz bezogen werden, die eine Lizenz f¼r 25 Arbeitspl©tze schafft. Die Schriften-Software darf nicht auf einem Server, der ¼ber das Internet zug©nglich ist, oder auf einem anderen externen Netzwerksystem au§er LAN installiert oder von Arbeitspl©tzen, welche nicht zu der Lizenz geh¹ren, genutzt werden. Bei gewerblicher Nutzung der Schriften-Software ist eine zus©tzliche Nutzung an einem pers¹nlichen Heim- oder tragbaren Computer pro Computerlizenz gestattet. Ausschlie§lich zum Zwecke der Datensicherung d¼rfen zus©tzliche Sicherungskopien der Schriften-Software angefertigt werden. 1. 3 Eine †bertragung des Nutzungsrechts an Dritte ist grunds©tzlich ausgeschlossen. Nur bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen ist der Lizenznehmer ausnahmsweise berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu ¼bertragen: siehe Anhang 1 Der Dritte hat gegen¼ber dem Lizenznehmer ausdr¼cklich erkl©rt, sich den Bedingungen dieses Nutzungsvertrages f¼r Schriften-Software uneingeschr©nkt zu unterwerfen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle der †bertragung der Nutzungsrechte an einen Dritten, die Schriften-Software nicht mehr weiter zu nutzen und, unabh©ngig wo sie sich befindet, diese zu l¹schen und keine weiteren Kopien zur¼ckzuhalten. 1. 4 Ausschlie§lich zum Zwecke der Ausgabe bestimmter Dateien darf der Lizenznehmer eine Kopie derjenigen Schriften-Software, die er zur Erstellung der betreffenden Datei benutzt hat, zu einem kommerziellen Belichtungsstudio oder einem anderen Service-Unternehmen geben. Im Falle einer Textmodifikation muss das Service-Unternehmen eine eigene Lizenz besitzen. 1. 5 Die Einbettung der Schriften-Software in elektronische Dokumente oder Internetseiten ist nur gestattet, wenn zweifelsfrei sichergestellt ist, dass der Empf©nger die Schriften-Software nicht zum Editieren oder zum Erstellen neuer Dokumente verwenden kann Read-Only. Es muss ausgeschlossen sein, dass die Schriften-Software ganz oder teilweise aus solchen Dokumenten wieder extrahiert werden kann 1. 6 Der Lizenznehmer darf die in Dokumenten eingebettete Schriften-Software nur elektronisch weiterleiten, wenn diese Dokumente ausschlie§lich "f¼r pers¹nliche oder interne Gesch©ftszwecke " bestimmt sind und die Schriften-Software darin als statische graphische Abbildung z. B. als "gif " eingebettet ist und in einem sicheren Format, das nur die Ansicht und das Drucken nicht das Editieren, €ndern, Verbessern oder Modifizieren von statischen graphischen Abbildungen oder solchen eingebetteten Dokumenten erlaubt, weitergeleitet wird. Der Lizenznehmer kann keine Schriften-Software in ein handels¼bliches Produkt, ohne eine separate schriftliche Lizenz von Danny Bernecker zu besitzen, einbetten. Dar¼ber hinaus darf der Lizenznehmer die Schriften-Software ausschlie§lich f¼r seine eigenen pers¹nlichen oder internen Gesch©ftszwecke in ein elektronisches Dokument oder in eine Datei einbetten. 1. 7 Sollte der Lizenznehmer beabsichtigten, ein Dokument mit eingebetteter Schriften-Software zu editieren oder zu ©ndern, ist eine Anfrage bei Danny Bernecker n¹tig. Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner werden dann mit dem Lizenznehmer zu diesem Zweck einen erweiterten Embedding Lizenzvertrag abschlie§en, f¼r den eine zus©tzliche Geb¼hr berechnet wird. siehe Anhang 3 Artikel 2 Ausschluss anderweitiger Nutzung 2. 1 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 1. 3 und 1. 4 - ausdr¼cklich untersagt, die Schriften-Software zu verkaufen, zu verleihen, sie in sonstiger Weise an Dritte weiterzugeben siehe Anhang 1 auch nicht als Bestandteil bzw. als untergeordneter Bestandteil anderer Produkte, z. B. elektronischer Dokumente oder Unterlizenzen an ihr zu vergeben. 2. 2 Es ist - vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern 2. 3 und 2. 4 - nicht gestattet, die Schriften-Software zu ver©ndern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu vermischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen zu verwenden oder die in der Schriften-Software enthaltenen technischen L¹sungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb an Ihrem eigenen Computer zu verwenden. 2. 3 Eingriffe nach Ziffer 2. 2 sind nur zul©ssig, soweit sie unerl©sslich sind, um die erforderlichen Informationen zur Herstellung der Interoperabilit©t der Software mit anderen Programmen zu erhalten, und diese Informationen weder ver¹ffentlicht noch sonst ohne weiteres zug©nglich sind und der Lizenznehmer sie auf entsprechende Anfrage bei Danny Bernecker oder seinem autorisierten Vertriebspartner nicht erhalten hat. In diesem Fall wird der Lizenznehmer Danny Bernecker schriftlich mitteilen, welche Teile der Schriften-Software er dekompiliert. 2. 4 Modifikationen der Schriften-Software sind nicht gestattet, auch wenn sie notwendig sind, um pers¹nliche Design-Anforderungen zu erf¼llen. Sollte der Lizenznehmer Modifikationen w¼nschen, dann ist das Einverst©ndnis von Danny Bernecker einzuholen. Bei Zuwiderhandlung verf©llt jedes Supportrecht und die Gew©hrleistung durch Danny Bernecker. Sie stellt einen Versto§ gegen diesen Nutzungsvertrag dar. Des weiteren wird Danny Bernecker trotz des Verbots von Modifikationshandlungen durch den Lizenznehmer oder Dritte Eigent¼mer der modifizierten Daten der Schriften-Software. Insbesondere ist es nicht gestattet, die zur Kennzeichnung verwendeten Namen der Schriften-Software in irgendeiner Weise abzu©ndern. Falls solche €nderungen erforderlich werden, so ist die vorherige schriftliche Genehmigung durch die Danny Bernecker einzuholen. Artikel 3 Gew©hrleistung und Haftung 3. 1 Nachdem der Lizenznehmer die Schriften-Software erhalten hat, gew©hrleistet Danny Bernecker f¼r den Zeitraum von 90 Tagen, dass gem©§ der Dokumentation die Schriften-Software im Wesentlichen frei von Sachm©ngeln ist. F¼r einen Gew©hrleistungsanspruch muss der Lizenznehmer innerhalb der 90-Tage-Frist die Schriften-Software an Danny Bernecker oder den autorisierten Vertriebspartner zur¼ckschicken, von dem er diese erhalten hat, zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs. Sollte die Schriften-Software im wesentlichen nicht frei von Sachm©ngeln gem©§ der Dokumentation sein, so wird die gesamte und alleinige Verantwortung und Nachbesserung nach Wahl von Danny Bernecker auf das Ersetzen der Software oder die R¼ckerstattung der Lizenzzahlungen, die der Lizenznehmer f¼r die Schriften-Software entrichtet hat, eingeschr©nkt. Danny Bernecker und s©mtliche autorisierten Vertriebspartner k¹nnen und werden nicht die Gew©hrleistung f¼r die Leistung oder die Ergebnisse ¼bernehmen, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Schriften-Software oder der Dokumentation erreicht. Das Vorangegangene legt lediglich die alleinigen und exklusiven Nachbesserungen f¼r Danny Bernecker oder seine Lieferanten f¼r deren Nichteinhaltung der Garantie fest, mit Ausnahme der oben beschriebenen beschr©nkten Haftung. Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner und Lieferanten ¼bernehmen keine Gew©hrleistung, ausdr¼cklich oder stillschweigend, keine Zuwiderhandlung von den Rechten Dritter betreffend, Marktg©ngigkeit oder Eignung f¼r irgendeinen besonderen Zweck. In keinem Fall ist Danny Bernecker, seine autorisierten Vertriebspartner oder seine Lieferanten verantwortlich f¼r irgendwelche folgenden, zuf©lligen oder au§erordentlichen Sch©den einschlie§lich s©mtlicher entgangener Gewinne und verlorener Daten oder Speicherungen, auch wenn ein Repr©sentant von Danny Bernecker oder ein autorisierter Vertriebspartner oder Lieferant ¼ber einen solchen m¹glichen Schaden oder irgendwelche Anspr¼che seitens Dritter gegen den Lizenznehmer benachrichtigt wurde. Einige Staaten oder Rechtssprechungen erlauben keinen Ausschluss von Beschr©nkungen von zuf©lligen, folgenden oder au§erordentlichen Sch©den, d. h. die oben genannten Beschr©nkungen gelten in Einzelf©llen nicht f¼r den Lizenznehmer. Au§erdem erlauben einige Staaten und Rechtssprechungen keinen Ausschluss von stillschweigenden Gew©hrleistungen oder Beschr©nkungen, sofern diese zeitlich begrenzt sind; folglich k¹nnen auch diese im Zweifelsfall nicht f¼r den Lizenznehmer gelten. Soweit rechtlich anwendbar, sind alle implizierten Gew©hrleistungen auf neunzig 90 Tage beschr©nkt. Einige Rechtssprechungen erlauben keine zeitliche Begrenzung von implizierten Gew©hrleistungen f¼r den Fall, dass Verletzung oder Tod daraus resultieren; auch in diesem Fall, kommt diese Beschr©nkung f¼r den Lizenznehmer nicht zum Tragen. F¼r diese Rechtssprechungen und in einem solchen Falle von Verletzung oder Tod akzeptiert der Lizenznehmer, dass die Verantwortung von Danny Bernecker oder seinen autorisierten Vertriebspartner oder Lieferanten nicht EUR 100. 000, - ¼bersteigen darf, vorausgesetzt, dass die jeweilige Rechtssprechung eine solche Einschr©nkung der Verantwortung erlaubt. Diese Gew©hrleistung r©umt dem Lizenznehmer spezielle Rechte ein. Dieser mag zus©tzliche Rechte haben, die von Land zu Land und von Rechtssprechung zu Rechtssprechung variieren. F¼r weitergehende Informationen ¼ber die Gew©hrleistung wird der Lizenznehmer angehalten, den entsprechenden autorisierten Vertriebspartner, von dem er die Schriften-Software und Dokumentation erhalten hat, zu kontaktieren. 3. 2 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass die Schriften-Software und die Dokumentation sowie s©mtliche Kopien Danny Bernecker geh¹ren; die Struktur, Organisation und Verschl¼sselung wertvolles Eigentum von Danny Bernecker undoder seinen Lieferanten ist. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Schriften-Software und die Dokumentation durch das deutsche Marken- und Geschmacksmusterrecht, nach dem Copyright- und Markenrecht anderer Nationen sowie durch internationale Vertr©ge gesch¼tzt sind. Der Lizenznehmer stimmt au§erdem zu, die Schriften-Software und Dokumentation genauso zu behandeln wie alles andere markengesch¼tzte, z. B. B¼cher. Die Schriften-Software und Dokumentation d¼rfen nicht kopiert werden mit Ausnahme der hier ausdr¼cklich genannten Punkte. S©mtliche Kopien, die der Lizenznehmer aufgrund dieser Vereinbarung anfertigen kann, m¼ssen die selben Copyright-, Marken- und anderen Eigentumsklauseln enthalten wie diese, die auf oder in der Schriften-Software und Dokumentation enthalten sind. Der Lizenznehmer erkl©rt, dass er die Verschl¼sselung der Schriften-Software weder modifiziert, adaptiert, ¼bersetzt, noch dass er sie nachbaut, dekompiliert, demontiert, ver©ndert oder anderweitig versucht, den Quelltext der Schriften-Software aufzudecken. Der Lizenznehmer erkl©rt sich au§erdem bereit, die Marken, die mit der Schriften-Software verbunden sind, zu nutzen, dementsprechend die Anwendung der Marken zu akzeptieren einschlie§lich der Identifikation des Besitzers der jeweiligen Marke. Marken k¹nnen ausschlie§lich zum Zweck der Identifikation ausgedruckter Daten von der Schriften-Software genutzt werden. Dem Lizenznehmer ist jedoch bekannt, dass Software nie v¹llig fehlerfrei ist und die Schriften-Software daher Fehler enthalten kann, die die Gebrauchsf©higkeit beeintr©chtigen k¹nnen. 3. 3 †ber die vorstehenden Gew©hrleistungsanspr¼che hinausgehende Anspr¼che, z. B. auf Ersatz f¼r Stillstandszeiten, Produktionsausfall, nutzlos verbrauchtes Material und andere indirekte Sch©den, sind ausdr¼cklich ausgeschlossen, sofern solche Sch©den von Danny Bernecker nicht vors©tzlich oder grob fahrl©ssig herbeigef¼hrt wurden. F¼r sonstige Sch©den ist die Haftung ausgeschlossen, sofern der Schadenseintritt nicht auf einer grob fahrl©ssigen Pflichtverletzung von Danny Bernecker oder auf einer vors©tzlichen oder grob fahrl©ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erf¼llungsgehilfen von Danny Bernecker beruht. Artikel 4 Beendigung des Nutzungsvertrages 4. 1 Das unter Ziffer 1. 2 gew©hrte Nutzungsrecht erlischt bei einer Verletzung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung. 4. 2 Werden vom Lizenznehmer, seinen Mitarbeitern oder seinen Beauftragten die vereinbarten Nutzungsrechte undoder Schutzrechte von Danny Bernecker verletzt, so kann Danny Bernecker die Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung k¼ndigen. Die Geltendmachung weitergehender Anspr¼che insbesondere Auskunft, Schadenersatz usw. bleibt ausdr¼cklich vorbehalten. 4. 3 Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, das Original der von der K¼ndigung betroffenen Schriften-Software einschlie§lich der Dokumentation und alle Kopien zu l¹schen bzw. an Danny Bernecker zur¼ckzugeben. Auf Verlangen von Danny Bernecker ist der Lizenznehmer verpflichtet, ¼ber die erfolgte L¹schung eine schriftliche Versicherung abzugeben. 4. 4 Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so ber¼hrt dies nicht die Wirksamkeit der ¼brigen Regelungen des Vertrages. Artikel 5 Geheimhaltungspflicht 5. 1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um einen unzul©ssigen Zugriff auf die Daten bzw. Kopien der Schriften-Software zu verhindern. 5. 2 Sofern vom Lizenznehmer gegen¼ber seinen Mitarbeitern oder Beauftragten die Schriften-Softwaredaten zug©nglich gemacht werden, muss er insbesondere diese vom Inhalt und den Bedingungen der Lizenzbestimmungen f¼r die vorliegende Schriften-Software unterrichten und die Mitarbeiter und Beauftragten auf deren Einhaltung verpflichten. Artikel 6 Schlussbestimmungen 6. 1 Dieser Vertrag einschlie§lich seiner Anlagen, die Bestandteil des Vertrages sind, gibt die Vereinbarung der Parteien abschlie§end wieder. M¼ndliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige m¼ndliche Vereinbarungen sind f¼r Danny Bernecker erst verbindlich, wenn diese ausdr¼cklich schriftlich von Danny Bernecker best©tigt werden. 6. 2 €nderungen dieses Vertrages bed¼rfen der Schriftform. Dies gilt auch f¼r eine €nderung dieser Schriftformklausel. 6. 3 Auf diesen Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie auf etwaige Streitigkeiten ¼ber das Zustandekommen dieses Vertrages findet ausschlie§lich deutsches Recht Anwendung. Rechte und Pflichten der Parteien aufgrund dieses Vertrages bestimmen sich nach deutschem Recht und zwar auch insoweit, als die Aus¼bung oder Verletzung vertraglicher Rechte im Ausland stattfindet. Gerichtsstand ist Schmalkalden. 6. 4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages ber¼hrt im †brigen nicht die Wirksamkeit des Vertrages. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich zul©ssig ist und der unwirksamen Bestimmung und den damit von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Interessen inhaltlich am n©chsten kommt. 6. 5 Das internationale Kaufrecht "United Nation Convention on Contracts for the International Sale of Goods CISG " ist ausgeschlossen. EULA D 032003 Danny Bernecker Haargasse 1 98574 Schmalkalden Telefon: 03683466369 Email: dbernecker@freenet. de

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Copyright (c) <2006>, (),
with Reserved Font Name <„Beatstreet“>.

This Font Software is licensed under the SIL Open Font License, Version 1.1.
This license is copied below, and is also available with a FAQ at:
http://scripts.sil.org/OFL


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SIL OPEN FONT LICENSE Version 1.1 - 26 February 2007
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The goals of the Open Font License (OFL) are to stimulate worldwide
development of collaborative font projects, to support the font creation
efforts of academic and linguistic communities, and to provide a free and
open framework in which fonts may be shared and improved in partnership
with others.

The OFL allows the licensed fonts to be used, studied, modified and
redistributed freely as long as they are not sold by themselves. The
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DEFINITIONS
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